Nicht jeder Bauherr kann oder will sich ein freistehendes Einfamilienhaus leisten. Dies gilt vor allem für diejenigen, die in der Stadt wohnen möchten. Sowohl für die Doppelhaushälfte als auch das Reihenhaus gilt: Der Bauherr oder Käufer muß nur ein kleineres Grundstück finanzieren und spart so Kosten. Während bei einem Einfamilienhaus eine Mindestgröße von ca. 400 Quadratmetern Grundfläche notwendig ist, müssen für eine Doppelhaushäfte lediglich ca. 250 bis 300 Quadratmeter und für ein Reihenhaus nur ca. 160 bis 200 Quadratmeter veranschlagt werden.
Gemeinsam geht es günstiger:
Einsparpotential bei den Baunebenkosten
Mit nur kleinen Einschränkungen bietet eine Doppelhaushälfte den gleichen Wohnkomfort und den gleichen hohen Energiestandard wie ein freistehendes Einfamilienhaus. Der Vorteil einer Doppelhaushälfte liegt vor allem darin, daß man die eine Seite des Hauses auf die Grundstücksgrenze bauen darf, was bei einem freistehenden Haus nur in Ausnahmefällen erlaubt ist. Dadurch sind die Anschaffungskosten für das Grundstück geringer. Es wird einfach weniger Grundstücksfläche für die gleiche Wohnfläche im Haus benötigt.
Im Vergleich zu einem freistehenden Haus muß bei einer Doppelhaushälfte der Grenzabstand zum Nachbarhaus von normal 3 Metern zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten werden. Sie und der Nachbar können direkt auf die Grundstücksgrenze bauen. Dabei ist es mit Nichten so – zumindest bei WOLF-Haus – daß Sie sich mit dem Nachbarn eine Gebäudetrennwand teilen müssen.
Jede Hälfte des WOLF-Doppelhauses
könnte für sich selbst existieren
Jeder unserer Bauherren erhält „seine eigene“ Wand mit einer deutlichen Schallentkoppelung zum Nachbarhaus. Dank dieser Trennung könnte jede Hälfte des WOLF-Doppelhauses eigenständig existieren. Diese besondere Ausführung der Trennwand wirkt sich nachhaltig und sehr deutlich auf den viel besseren Schallschutz zum Nachbarn und der dortigen Geräuschkulisse aus. So ist gewährleistet, daß die Bewohner eines WOLF-Doppelhauses akustisch nicht unter dem Nachbarn zu leiden haben.
Der Vorteil dieser Variante liegt ganz klar
in den geringeren Bau- und Nebenkosten
Der Unterschied zwischen einem "ganzen Doppelhaus", das auf einem großen Grundstück steht, zu einer eigenständigen Doppelhaushälfte, die alleine auf einem abgetrennten Doppelhaus-Grundstück steht, liegt darin, daß im ersten Fall keine Grenzbebauung zwischen den beiden Häusern auf einer Grundstücksgrenze in der Mitte vonnöten ist.
Das komplette Grundstück mit Haus befindet sich in gemeinschaftlichem Eigentum. Ist das Grundstück juristisch nicht geteilt, sondern Grundstück und Gebäude als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für zwei oder mehr Parteien eingetragen, dann benötigt jeder Partner immer die Zustimmung des anderen, wenn er etwas an seiner Hälfte verändern will oder Kosten zu teilen sind. Diese Häuser werden in der Regel auf einem großen gemeinsamen Grundstück gebaut und jeder Eigentümer besitzt notariell einen „imaginären“ Anteil an der gesamten Grundstücksfläche.
Geringere Baunebenkosten, aber
dafür darf jeder mitentscheiden
Alle Miteigentümer oder die Eigentümergemeinschaft haben bei geplanten Veränderungen - auch am „eigenen Haus“ - ein Mitspracherecht und können diese befürworten, aber auch ablehnen, da sich letztendlich alles im Gemeineigentum befindet.
Der Vorteil dieser Variante liegt allerdings in den geringeren sogenannten Bau- und Nebenkosten und den niedrigeren Hauskosten an sich. Es entstehen in der Regel nur einmal Hausanschlußgebühren und für das ganze Haus reichen eine Heizung und ein Technikraum.
Entscheidend für ein gutes Miteinander der Nachbarn
ist eine klare Regelung der Eigentumsverhältnisse
Die tatsächliche Auftrennung der Grundstücke für jedes einzelne Haus, darin liegt der wohl gewichtigste Unterschied zu einem Doppel-, Reihen, oder Mehrfamilienhaus das nur nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) aufgeteilt, bzw. getrennt ist. Die Tatsache, daß alle Miteigentümer auch über das eigene Haus entscheiden, ist oftmals sogar zwischen Familienmitgliedern eher unattraktiv. Entscheidend für ein gutes Miteinander der Nachbarn ist eine klare Regelung der Eigentumsverhältnisse. Strebt man seine Unabhängigkeit an, so ist das auf einem real geteilten Grundstück besser möglich. Damit ist jeder sein eigener Herr auf seinem Grund und Boden. Jeder Bauherr kauft deshalb am besten seine eigene abgetrennte Grundstückshälfte und läßt sie ins Grundbuch eintragen.
Weil der bei Einzelhäusern geforderte Abstand auf einer Seite der Doppelhaushälfte entfällt, können auf der zum Nachbarn gelegenen Hausseite natürlich keine Fenster realisiert werden. Darüber hinaus muß das Haus auf der Seite zum Nachbarn zwar gut gedämmt und grundverputzt werden, aber im Regelfall wird kein Endputz auf dieser "unsichtbaren" Hausseite aufgebracht.
Trotz der Unterschiede ist eine Doppelhaushälfte
immer noch ein ganz normales Einfamilienhaus
Das spart Kosten – allerdings nicht so viele wie man gemeinhin denken könnte. Denn, abgesehen von diesen geringen Unterschieden, gleicht eine Doppelhaushälfte einem ganz normalen Einfamilienhaus, sie steht halt nur mit einer Wand auf der Grundstücksgrenze. Die Doppelhaushälfte hat aber alles, was ein eigenständiges Haus auch haben muß, wie z. b. eine eigene Technik und eigene Hausanschlüsse.
Sind sich zwei Doppelhaus-Partner einig darüber, die gleiche Hausbaufirma zu beauftragen, so gibt es auch Einsparpotential bei den Baunebenkosten, wenn die Bauherren auf zwei getrennten Grundstücken bauen möchten. Der Erdaushub kann z. B. auf einmal erledigt werden, doppelte Fahrtkosten entfallen.
Günstiger, aber bei weitem nicht so viel
wie man sich wünschen würde
Die Architektenleistung könnte auch zusammen erstellt werden. Weil WOLF-Haus auch die Keller und Bodenplatten im eigenen Haus plant und baut können diese ebenfalls zusammen auf der Baustelle errichtet werden. Zwei Aufträge auf einmal sind auch für Drittunternehmer interessant, weshalb gerne einmal günstigere Kombipreise angeboten werden.
Selbstverständlich unterstützen und koordinieren wir für unsere Bauherren diese Drittleistungen im Rahmen des Möglichen. Auch bei WOLF-Haus erhalten Baupartner für die Beauftragung von zwei Doppelhaushälften natürlich einen günstigeren Kombipreis.